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   BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94   

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BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94 (https://dejure.org/1994,12108)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 8 B 55.94 (https://dejure.org/1994,12108)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 8 B 55.94 (https://dejure.org/1994,12108)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94
    Ihre bloße Behauptung, der im angefochtenen Urteil zur Begründung angeführte Prozeßkostenhilfebeschluß werfe "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf" (Beschwerdeschrift S. 3), reicht zur gebotenen Darlegung des Revisionszulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht aus; insofern bedarf es vielmehr der Bezeichnung einer konkreten entscheidungserheblichen und höchstrichterlich bisher noch nicht geklärten Frage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) von allgemeiner Bedeutung (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94
    Ein entscheidungserheblicher Rechtssatzwiderspruch zwischen dem einzigen von ihr angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1960 - BVerwG VII C 57.59 - (NJW 1960, 1538 ) und dem angefochtenen Urteil ist ihr nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94
    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nämlich nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 m.weit.Nachw. und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 07.12.1990 - 7 B 160.90
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94
    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nämlich nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 m.weit.Nachw. und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94
    In einem solchen Fall muß die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich jeder der selbständig tragenden Urteilsbegründungen einen Revisionszulassungsgrund in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise darlegen (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 S. 22 n.L. und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 10 jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1994 - 8 B 55.94
    In einem solchen Fall muß die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich jeder der selbständig tragenden Urteilsbegründungen einen Revisionszulassungsgrund in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise darlegen (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 S. 22 n.L. und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 10 jeweils m.weit.Nachw.).
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